Freigymer:

Bildung

schafft

Persönlichkeiten

Anspruch an unsere Schülerinnen und Schüler

Wir wünschen uns Kinder und Jugendliche am Freigymer, die unsere Werte achten und sie selbst leben, die offen sind für Neues und Freude am Lernen haben. Eine soziale Ader und ein Interesse an der Gemeinschaft sind sehr erstrebenswert. In einem wertschätzenden und toleranten Umfeld fällt allen das Lernen, aber auch das Lehren leichter. Unsere Schülerinnen und Schüler verfolgen hohe Ziele und haben einen hohen Anspruch an sich selbst.

Bildung statt Ausbildung

Unsere Schule besuchen Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren. In einer familiären Lernumgebung werden sie stets als Individuen wahrgenommen und gefördert. Im Hinblick auf ein lebenslanges Lernen legen wir grossen Wert darauf, dass unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur die grundlegenden Kenntnisse erwerben, die sie in der modernen Gesellschaft benötigen. Wichtiger noch sind geistige Offenheit sowie die Fähigkeit, zu eigenständigen Urteilen zu gelangen, damit aus Jugendlichen mündige Bürgerinnen und Bürger werden. Das Abschlussziel kann daher nicht sein, eine fachspezifische oder berufliche Ausbildung zu absolvieren, sondern eine möglichst breitgefächerte, ausgewogene und kohärente Bildung zu erlangen.

Bildung festigt den Charakter

Kinder und Jugendliche, die geistig aufgeschlossen, teamfähig, ambitioniert und neugierig sind, gerne etwas in Bewegung setzen und die intellektuelle Herausforderung suchen, sind im Freigymer genau richtig. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen zu jener persönlichen Reife gelangen, die die Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet.

Anforderungen

Für den Eintritt ins Untergymnasium (ab der 7. Klasse) und ins Gymnasium werden jeweils im Frühling und im Herbst Prüfungen durchgeführt.

Hier finden Sie Informationen über die Aufnahmeverfahren für die verschiedenen Stufen, von der 5. und 6. Klasse bis zum Gymnasium.
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Eintrittsbedingungen nach Stufen

Der Eintritt in die 5. und 6. Klasse erfolgt neu in zwei Schritten. Interessierte Schülerinnen und Schüler absolvieren zuerst eine schriftliche Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik. Wenn die Leistungen der beiden Prüfungen im Schnitt eine 5.0 ergeben, besucht das Kind an einem «Erkundungstag» die aktuelle 5. Klasse. Auf Basis der Prüfungsresultate und des Eindrucks, den das Kind am Erkundungstag hinterlässt, wird der Aufnahmeentscheid gefällt. Bei Schülerinnen und Schülern, die aus dem Ausland zu uns kommen, kann die besondere Situation individuell auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Leistungsdaten beurteilt werden. 

 

Prüfungstage:  

  • Montag, 20. November 2023
  • Dienstag, 16. Januar 2024
  • Montag, 11. März 2024
  • Dienstag, 7. Mai 2024

In die Sexta, Quinta, Quarta und Tertia werden Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Empfehlung einer öffentlichen Schule oder einer von uns anerkannten Privatschule prüfungsfrei aufgenommen. Die regulären Empfehlungsverfahren (mit Sek-Übertrittsprotokoll bzw. GU9-Formular) enden in der Regel Ende Januar / Anfang Februar. 

In die Fokusklasse wird prüfungsfrei aufgenommen, wer ein genügendes Sekundarschulzeugnis vorweist. Alle anderen Schülerinnen und Schüler haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen. Da Eintritte in die Sekunda immer nur in Einzelfällen aktuell sind, bitten wir Sie, sich persönlich nach den jeweiligen Aufnahmeverfahren zu erkundigen. Bei prüfungsfreien Eintritten ist ein Aufnahmegespräch vorgesehen. Eine Aufnahme kann nicht garantiert werden. Je nach Anmeldezahlen und Prüfungsresultaten ist manchmal mit einer Warteliste zu rechnen. 

Untergymnasium, Gymnasium: 

Nachprüfungen für eine eventuelle Aufnahme in die Quarta (Gym 1) nach Absprache möglich.

Die ordentlichen Prüfungen finden statt am:

  • 18. März 2024 (schriftlich)
  •  27. März 2024 (mündlich)

Vorgezogene Aufnahmeprüfung (für das Schuljahr 2024/25):

  •  27. November 2023

Finanzielles

Der Freigymer ist eine private, staatlich subventionierte Schule. Finanziert wird sie einerseits durch die Schulgelder der Eltern, andererseits durch Staatsbeiträge für bernische Schülerinnen und Schüler (hierüber besteht eine Leistungsvereinbarung mit der Erziehungsdirektion). Sowohl Kirchgemeinden und andere Institutionen als auch Private unterstützen die Schule regelmässig. Der Freigymer hat die Rechtsform eines Vereins und ist eine nicht profitorientierte Organisation.

Schulgelder 2023/2024
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Die Schulgelder sind aus der untenstehenden Tabelle zu ersehen. Variable Kosten sind nicht inbegriffen (z. B. für Lehrmittel, Essen, Exkursionen). Der Vorstand des freigymer hat für 2023/2024 folgende Werte beschlossen:

Schulgelder 2023/2024 pro pro Jahr:

  • 5. Vorbereitungsklasse: CHF 14'000 / Jahr
  • 6. Vorbereitungsklasse: CHF 14'400 / Jahr
  • Sexta, 7. Untergym.: CHF 14'600 / Jahr
  • Quinta, 8. Untergym.: CHF 15'000 / Jahr
  • Fokusklasse 9. Schuljahr: CHF 15'000 / Jahr
  • Quarta, 1. Gym.: CHF 14'200 / Jahr
  • Tertia, 2. Gym.: 14'400 / Jahr
  • Sekunda, 3. Gym.: 14'600 / Jahr
  • Prima, 4. Gym.: CHF 14'800 / Jahr

Für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern muss folgender Zuschlag erhoben werden:

  • 5. Klasse bis Quinta     CHF 3'000.- / Jahr
  • Quarta bis Prima         CHF 4'000.- / Jahr

Im Schulgeld nicht inbegriffen sind alle variablen Auslagen, zum Beispiel für Schulmaterial, Exkursionen, Studienwochen, Fakultativ- und Stützkurse, Verpflegung. Der Vorstand des Freien Gymnasiums Bern behält sich vor, die Schulgelder periodisch der Teuerung oder der veränderten Subventionslage anzupassen.             

Schulgeldreduktionen
Die finanzielle Familiensituation soll kein Hinderungsgrund sein, weshalb ihr Kind das Freie Gymnasium Bern nicht besuchen kann. Nach Absprache mit der Rektorin und der Leitung Finanzen und Betrieb stehen unter gewissen Bedingungen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 

  • Zinsloses Darlehen (Offenlegung/Einsicht Finanzen)
  • Reduktion Schulgeld (Offenlegung/Einsicht Finanzen)

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir werden eine passende Lösung für Sie finden.
Ab drei und mehr Kindern, welche gleichzeitig das Freie Gymnasium besuchen, gelten spezielle Konditionen. 

Gemeindebeiträge und kantonale Stipendien
Verschiedene Gemeinden entrichten den Eltern einen Beitrag ans Schulgeld, oft in der Form des sog. Schulmaterialgelds. Man erkundige sich bitte bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung.
Für die postobligatorische Schulzeit (ab dem 10. Schuljahr) können beim Kanton Bern für Schülerinnen und Schüler des Freien Gymnasiums Mittelschulstipendien beantragt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen. Genauere Informationen sind zu erhalten bei der Kantonalen Erziehungsdirektion unter www.erz.be.ch/ausbildungsbeitraege.             

Steuerabzüge
Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 40, Absatz 3, lit. a bis c) ist es möglich, nebst dem allgemeinen Kinderabzug von CHF 8'000.00 pro Kind für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten je Kind höchstens weitere CHF 6'200.00 steuerlich abzuziehen. Zu den zusätzlichen Ausbildungskosten gehören auch die nachgewiesenen Schulgelder des Freien Gymnasiums. Alleinstehende, die mit eigenen Kindern in gemeinsamem Haushalt leben, können pro Kind, für welches der allgemeine Kinderabzug vorgenommen werden darf, weitere CHF 1'200.00 abziehen.

Vergabungen an das Freie Gymnasium können gemäss bernischem Steuergesetz (Art. 38a, lit. a) vom Einkommen abgezogen werden, weil das Freie Gymnasium eine steuerbefreite Institution ist. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Beiträge, die über das fakturierte Schulgeld hinaus einbezahlt werden, aber auch für andere Schenkungen.

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