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Bilinguale Klassen im Langzeitgymnasium
Seit 2014 bietet der freigymer Schüler/-innen die Möglichkeit, eine anerkannte zweisprachigen Matura in Deutsch und Englisch zu absolvieren.
Der Einstieg auf Gymnasialstufe ist möglich
Für Jahrgänge bis Matura 2028:
Ergänzungsfach: History, Computer Science, Physical Education oder Philosophy (11. und 12. Klasse)
Voraussichtlich für Jahrgänge ab Matura 2029:
Im Gymnasium wird der bilinguale Unterricht vorwiegend von Gymnasiallehrpersonen mit zusätzlicher ausgewiesener Sprachkompetenz im Englischen unterrichtet (z.B. Advanced).
Unterricht, Proben und vorgesehene Maturprüfungen werden in diesen Fächer auf Englisch absolviert.
Als kantonal anerkannte Schule orientiert sich der freigymer auch in den bilingualen Klassen am Lehrplan21 des Kantons Bern sowie dem Berner Lehrplan 17 für das Gymnasium
Für die Schüler/-innen der bilingualen Klasse gilt das gleiche Promotionsreglement wie für diejenigen der deutschsprachigen Klasse.
Seit 2022 besteht die Möglichkeit, am freigymer ab der 6. Klasse nahtlos bis zur Matura bilingual unterrichtet zu werden. Der Sachunterricht in englischer Sprache soll den Schüler/-innen die Gelegenheit bieten, mit der Zielsprache in einem umfassenden Rahmen in Berührung zu kommen (Immersion).
Der Einstieg auf Volksschulstufe ist möglich
Immersionsunterricht findet während ca. 50% der Unterrichtszeit statt und ist in folgenden Fächern vorgesehen:
Auf Volksschulstufe wird der Unterricht von Native Speakern mit Schweizer Primar- bzw. Sekundar-Lehrpersonenpatent angeboten.
Als kantonal anerkannte Schule orientiert sich der freigymer auch in den bilingualen Klassen am Lehrplan21 des Kantons Bern sowie dem Berner Lehrplan 17 für das Gymnasium
Für die Schüler/-innen der bilingualen Klasse gilt das gleiche Promotionsreglement wie für diejenigen der deutschsprachigen Klasse.
Als kantonal anerkannte Schule orientiert sich der freigymer auch in den bilingualen Klassen am Lehrplan21 des Kantons Bern sowie dem Berner Lehrplan 17 für das Gymnasium
Für die Schüler/-innen der bilingualen Klasse gilt das gleiche Promotionsreglement wie für diejenigen der deutschsprachigen Klasse.