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Am Freien Gymnasium Bern werden Schüler/-innen mit besonderen Begabungen in den Bereichen Sport, Tanz/Theater, Musik und Bildnerisches Gestalten als «freigymer.talents» gezielt und bedürfnisorientiert gefördert.
Die Schule schafft dazu Rahmenbedingungen, die sowohl den schulischen Anforderungen als auch einem intensiven Training respektive Arbeiten gerecht werden.

Konzept Talentförderung
Die Talentförderung am freigymer berücksichtigt ein integratives Modell. Das heisst, dass die freigymer.talents in ihrer angestammten Regelklasse bleiben und nicht in spezielle Förderklassen eingeteilt werden. Dadurch kann das nahtlose Zurückkehren in die Vollzeitschule gewährleistet werden, falls die angestrebte Karriere im Talentbereich durch eine biografische Veränderung nicht mehr weiterverfolgt werden kann. Die schulischen Anpassungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der freigymer.talents und werden von der Leiterin/ vom Leiter Talentförderung, dem «freigymer.talent-coach», koordiniert.
Die Talentförderung richtet sich an Schüler/-innen, die sowohl in der Ausbildung als auch in ihrem ausserschulischen Bereich höchste Ansprüche an sich stellen und ein entsprechendes Talent und Motivation für ihre Passion mitbringen.
Es gelten folgende Aufnahmebedingungen:
Sport: Die Schüler/-innen sind im Besitz der Swiss Olympic Talent Card (mindestens regional), erbringen einen Nachweis, dass sie eine Sportart mit einem regelmässigen, geleiteten Training im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche auf regionalem Niveau besuchen. Sie bekennen sich damit zum Leistungssport mit einer professionellen sportlichen Begleitung
Tanz/Theater: Die Schüler/-innen reichen ein Bewerbungsvideo ein, erbringen die Bestätigung einer ausgewiesenen Tanz- oder Theaterschule über das ausserordentliche Talent sowie den Nachweis des Übungsaufwandes von mindestens 10 Stunden pro Woche.
Musik: Die Schüler/-innen reichen ein Bewerbungsvideo ein, erbringen die Bestätigung einer Musikschule über das ausserordentliches Talent sowie den Nachweis des Übungsaufwandes von mindestens 10 Stunden pro Woche.
Bildnerisches Gestalten: Die Schüler/-innen erbringen die Bestätigung einer ausgewiesenen Kunstinstitution über das ausserordentliche Talent und reichen ein Portfolio ein. Es muss ausserdem ein Nachweis des Arbeitsaufwandes von mindestens 10 Stunden pro Woche erbracht werden.
Die Erziehungsberechtigten und das angehende freigymer.talent stellen mit dem online verfügbaren Anmeldeformular ein Aufnahmegesuch und reichen neben dem Motivationsschreiben je nach Sparte die verlangten Dokumente ein.
Auf Einladung des freigymer.talent-coaches findet mit den Gesuchstellern und ev. den Ausbildner/-innen im Talentbereich ein Aufnahmegespräch statt.
Auf Antrag des freigymer.talent-coaches entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme in die Talentförderung.
Die Berechtigung zur Teilnahme am Angebot wird jährlich in Absprache mit den Erziehungsberechtigten, den Lernenden und den betreuenden Institutionen neu beurteilt. Sie ist danach wieder für ein Schuljahr gültig.
Jedes freigymer.talent erhält vom freigymer.talent-coach einen individuellen Stunden- und Semesterplan, der alle regelmässigen Trainings-, Arbeits-, Aufgaben- und Regenerationszeiten berücksichtigt.
Für die Trainingszeiten bzw. Probearbeiten während der Schulzeit werden die Teilnehmenden nach Möglichkeit vom normalen Unterricht dispensiert. Für Trainingslager, Proben, Wettkämpfe, Auftritte etc. wird Urlaub gewährt.
Der Stoff muss aber gemäss Absprache mit dem freigymer.talent-coach und der Fachlehrkraft nachgeholt werden. Dies kann mittels Selbststudium, Blended Learning, Verschiebung von Arbeiten und Leistungsnachweisen in günstigere Zeiten (Ferien oder Silentium) oder durch Anpassungen bei Leistungserhebungen erfolgen.
Es gelten die normalen Promotionsbedingungen. Auf die Zwischenstandskonferenzen hin finden Evaluationen zum Leistungsstand und zum Arbeitsverhalten statt, damit auftretende schulische Probleme möglichst rasch wahrgenommen und gemeinsam angegangen werden können.
freigymer.talents zeichnen sich durch einen hohen Grad von Eigenverantwortung und Selbständigkeit aus; individuelles Lern- und Zeitmanagement sind wichtige Grundpfeiler, um die Ausbildung in der Schule sowie im Talentbereich unter einen Hut zu bringen.
Sie bezeugen mit ihrer Unterschrift unter die Charta der Talentförderung, sich an die Regeln der freigymer.talents zu halten und sind in ständigem Austausch mit dem freigymer.talentscoach, der die Koordination der schulischen Ausbildung übernimmt.
Der freigymer.talent-coach führt regelmässig Lern-, Arbeits-, Organisations- und Planungsbesprechungen mit den freigymer.talents durch, unterstützt allenfalls die Vermittlung von Stützunterricht, das Nacharbeiten des Stoffs etc. und kontrolliert die in einer individuellen Vereinbarung geregelten Abmachungen.
Die Klassen- und Fachlehrpersonen unterstützen den freigymer.talent-coach bei der Umsetzung der auf die freigymer.talents zugeschnittenen individuellen Lösungen.
Die Verbände, Clubs, Musik-, Tanz/Theater- und Kunstinstitutionen übernehmen die Ausbildung im Talentbereich. Sie müssen über qualifizierte Lehrpersonen verfügen, welche die Trainings respektive Übungsstunden leiten können.
Ich unterrichte seit 2002 am Freien Gymnasium Bern Geografie und Sport und unterstütze seit 2020 die Talente in den Bereichen Sport, Musik, Tanz/Theater und Kunst.
