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Das Freie Gymnasium wird im Wesentlichen durch die Schulgelder der Eltern und durch Staatsbeiträge finanziert. Kirchgemeinden und andere Institutionen, auch Private unterstützen die Schule regelmässig.
Im Schulgeld nicht inbegriffen sind alle variablen Auslagen, zum Beispiel für Schulmaterial, Exkursionen, Studienwochen, Fakultativ- und Stützkurse, Verpflegung.
Der Vorstand des Freien Gymnasiums Bern behält sich vor, die Schulgelder periodisch der Teuerung oder der veränderten Subventionslage anzupassen.
Für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern muss folgender Zuschlag erhoben werden:
Im Schulgeld nicht inbegriffen sind alle variablen Auslagen, zum Beispiel für Schulmaterial, Exkursionen, Studienwochen, Fakultativ- und Stützkurse, Verpflegung. Der Vorstand des Freien Gymnasiums Bern behält sich vor, die Schulgelder periodisch der Teuerung oder der veränderten Subventionslage anzupassen.
Besuchen gleichzeitig drei oder mehr Kinder einer Familie das Freie Gymnasium Bern, werden das Dritte und die weiteren Kinder vom Schulgeld befreit.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, eine Reduktion des Schulgelds oder ein zinsloses Darlehen zu erhalten. Bei Bedarf melden Sie sich bitte zu einem vertraulichen Gespräch bei der Leitung Finanzen & Betrieb. Mittels Ihrer letzten Steuerveranlagung wird die Tragfähigkeit des Schulgeldes geprüft und die Höhe einer allfälligen Reduktion oder eines allfälligen Darlehens festgelegt.
Verschiedene Gemeinden entrichten den Eltern einen Beitrag ans Schulgeld, oft in der Form des sog. Schulmaterialgelds. Bitte erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Für die postobligatorische Schulzeit (ab dem 10. Schuljahr) können beim Kanton Bern für Schülerinnen und Schüler des Freien Gymnasiums Mittelschulstipendien beantragt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei der Bildungs- und Kulturdirektion.
Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 40, Absatz 3, lit. a bis c) ist es möglich, nebst dem allgemeinen Kinderabzug von CHF 8'000.00 pro Kind für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten je Kind höchstens weitere CHF 6'200.00 steuerlich abzuziehen. Zu den zusätzlichen Ausbildungskosten gehören auch die nachgewiesenen Schulgelder des Freien Gymnasiums. Alleinstehende, die mit eigenen Kindern in gemeinsamem Haushalt leben, können pro Kind, für welches der allgemeine Kinderabzug vorgenommen werden darf, weitere CHF 1'200.00 abziehen.
Vergabungen an das Freie Gymnasium können gemäss bernischem Steuergesetz (Art. 38a, lit. a) vom Einkommen abgezogen werden, weil das Freie Gymnasium eine steuerbefreite Institution ist. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Beiträge, die über das fakturierte Schulgeld hinaus einbezahlt werden, aber auch für andere Schenkungen.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern gegen die Risiken von Unfällen versichert sein. Das Freie Gymnasium Bern hat keine Unfallversicherung für Heilungskosten.
Der Austritt eines Schülers oder einer Schülerin ist der Rektorin fristgerecht schriftlich zu melden; ansonsten ist das Schulgeld für das folgende Semester ebenfalls zu entrichten.
Kündigungsfristen:
Bei einem Austritt während des Semesters ist in jedem Fall dass Schulgeld für das ganze Semester geschuldet.